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Bahnübergangsunfall in Monzingen

In den letzten Tagen hat die Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes vier Unfalluntersuchungsberichte veröffentlicht. Ich möchte mich zunächst mit dem Bahnübergangsunfall in Monzingen beschäftigen.

Am Morgen des 12. September 2015 kam es auf einem durch Halbschranken gesicherten Bahnübergang in Monzingen zu einem Zusammenprall eines Regionalexpress des Vlexx und einem Pkw. Hierbei wurden die fünf jugendlichen Insassen des Pkw tödlich verletzt. Der Pkw wurde vollständig zerstört, am Zug entstand ein Sachschaden von etwa 325.000€. Auf der zweigleisigen Bahnstrecke verkehren Züge mit bis zu 160 km/h. Der verunfallte Zug durfte im betreffenden Abschnitt mit bis zu 140 km/h fahren; die Kollision erfolgte mit 138 km/h.

Es zeigte sich, dass der Bahnübergang korrekt geschlossen wurde und der Pkw-Fahrer die geschlossenen Halbschranken umfahren hat. Als der Triebfahrzeugführer dieses bemerkte, leitete er eine Schnellbremsung ein und setzte einen Nothaltauftrag ab. Anschließend informierte er den Fahrdienstleiter, dass er einen Zusammenprall mit einem Pkw hatte. Anschließend wurde die Bahnstrecke durch die Fahrdienstleiter Sobernheim und Kirn gesperrt. Der Bahnübergang entsprach den Regeln des § 11 EBO und der DB-Richtline 815, es lag keine Störung vor und die Halbschranken waren geschlossen. Der Bahnübergang ist durch Hauptsignale gesichert, die erst dann auf Fahrt gehen, wenn der Bahnübergang gesichert ist, die Zugbeeinflussung an diesem Signal funktionierte fehlerfrei. Der Zug war bedingt durch die kurze Entfernung von etwa 160m zwischen der Wahrnehmung des Pkw und dem Kollisionsort kaum gebremst. Die Bremsung hat bedingt durch die Reaktion des Triebfahrzeugführers und der Reaktionszeit der Bremse etwa 45m vor dem Bahnübergang eingesetzt. Der Triebfahrzeugführer hätte den Unfall weder verhindern noch seine Folgen nennenswert reduzieren können.

Abschließend bleibt nur, darauf hinzuweisen, dass an Bahnübergängen leider immer wieder schwere Unfälle passieren und die Ursache hierbei fast immer beim Straßenverkehr liegt. Züge haben einen Bremsweg von bis zu 1000m und können nicht ausweichen. Wenn es zum Unfall kommt, sind die Folgen für den Straßenverkehrsteilnehmer weitaus schwerer als für den Schienenverkehr. Um für die Risiken zu sensibilisieren hat die Deutsche Bahn zwei Sicherheits-Videos produziert.

Die Forderung, auf Halbschranken komplett zu verzichten, ist nicht umsetzbar, da die Umrüstung eines Bahnübergangs einen mittleren sechsstelligen Betrag kostet. Diese müssten nach § 13 EbKrG zu je einem Drittel der Bund (in seltenen Fällen auch das Land), die Bahn und der Straßenbahnlastträger (i.d.R. das Land oder die Kommune) tragen. An der Finanzierung des letzten Drittels scheitern viele dieser Maßnahmen. Eine Geschwindigkeitsreduktion an Bahnübergängen aus Sicht des Schienenverkehrs ist aufgrund langer Brems- und Beschleunigungswege nicht sinnvoll.

(23.04.2017)

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